Bis zu 80 % Zuschuss für deine Wärmepumpe
Der Umstieg auf erneuerbare Wärme wird vom Staat so stark bezuschusst wie nie. Wir übernehmen die komplette Antragstellung, du sicherst dir den maximalen Satz.
Der Umstieg auf erneuerbare Wärme wird vom Staat so stark bezuschusst wie nie. Wir übernehmen die komplette Antragstellung, du sicherst dir den maximalen Satz.
Die KfW-Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung plus Boni. Sie lassen sich addieren, gedeckelt bei insgesamt 80 %.
Für alle beim Tausch einer fossilen Heizung, einkommensunabhängig.
Austausch einer funktionstüchtigen, mind. 20 Jahre alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Sinkt ab Februar 2027.
Gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %. Mit Kind: 10.000 € Freibetrag.
Die Boni lassen sich addieren, gedeckelt bei insgesamt 80 % der förderfähigen Kosten.
Du ersetzt deine 25 Jahre alte Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Gesamtkosten inkl. Einbau: rund 30.000 €).
30 % Grundförderung + 16 % Geschwindigkeitsbonus = 46 %. Bei einem Einkommen unter 30.000 € kommen +40 % Einkommensbonus dazu, gedeckelt auf 80 %.
80 % der förderfähigen Kosten von 28.000 €.
Den Förderantrag übernehmen wir komplett für dich.
Förderfähige Kosten und Geschwindigkeitsbonus werden ab Februar 2027 im Halbjahrestakt gekürzt. Je früher dein Antrag steht, desto mehr Zuschuss bleibt bei dir.
| Zeitraum | Förderfähig | Geschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| seit 21.07.2026 | 28.000 € | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 25.000 € | 0 % |
Zusätzlich ändert sich ab 2027 die Grundförderung: 15 % Basis + 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte aus EU-Produktion.
KfW 358/359: zinsgünstig bis 120.000 €, vergünstigt bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €.
BAFA: Dämmung, Fenster oder Anlagenoptimierung mit 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 %.
§ 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre absetzbar, nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinierbar.
Eine Solarthermie-Anlage zählt als erneuerbare Heizung und läuft über dieselbe KfW-Heizungsförderung wie die Wärmepumpe, mit 30 % Grundförderung plus möglichem Einkommensbonus.
Am stärksten kombiniert: Deine PV-Anlage betreibt die Wärmepumpe fast zum Nulltarif, und die Förderungen lassen sich stapeln (KfW 458 für die Wärmepumpe, 0 % MwSt + KfW 270 für die PV).
Mobile Klimageräte und reine Kühl-Splitanlagen sind nicht förderfähig.
Eine reversible Split-/Multisplit-Anlage gilt technisch als Luft-Luft-Wärmepumpe. Beheizt sie effizient (SCOP ≥ 3,5) maßgeblich das Gebäude, fällt sie unter die KfW-Heizungsförderung.
Die Kühlfunktion einer förderfähigen Wärmepumpe ist als Teil des Gesamtsystems mitförderbar.
Von der Heizlastberechnung über die Geräteauswahl bis zur kompletten Antragstellung - du musst dich um nichts kümmern.
Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, die Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von KfW und BAFA. Zusätzlich können regionale Programme von Land und Kommune infrage kommen.